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   BFH, 03.10.1963 - IV 214/61 U   

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https://dejure.org/1963,1674
BFH, 03.10.1963 - IV 214/61 U (https://dejure.org/1963,1674)
BFH, Entscheidung vom 03.10.1963 - IV 214/61 U (https://dejure.org/1963,1674)
BFH, Entscheidung vom 03. Oktober 1963 - IV 214/61 U (https://dejure.org/1963,1674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer Teilwertabschreibung für den Warenbestand eines Juweliergeschäftes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 78, 14
  • DB 1964, 55
  • BStBl III 1964, 7
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.11.1960 - I 137/59 U

    Teilwertabschreibungen auf das Warenlager eines Textileinzelunternehmers

    Auszug aus BFH, 03.10.1963 - IV 214/61 U
    Voraussetzung dafür ist, daß der Steuerpflichtige auf Verlangen des Finanzamts Unterlagen vorlegt, aus denen Grund und Höhe der Teilwertabschreibung zuverlässig und leicht nachgeprüft werden können (vgl. hierzu insbesondere Urteil des Bundesfinanzhofs I 137/59 U vom 29. November 1960, BStBl 1961 III S. 154, Slg. Bd. 72 S. 416).
  • BFH, 24.02.1994 - IV R 18/92

    Ersatzteillager - Bewertungsspielräume ausnutzen

    b) Eine lange Lagerdauer rechtfertigt nach der Rechtsprechung des BFH für sich allein eine Teilwertabschreibung regelmäßig jedoch nicht, solange die Waren zu den ursprünglichen oder gar zu erhöhten Preisen angeboten und verkauft werden (vgl. BFH-Urteile vom 3. Oktober 1963 IV 214/61 U, BFHE 78, 14, BStBl III 1964, 7; in BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801; vom 5. Juni 1985 I R 65/82, BFH/NV 1986, 204).
  • BFH, 13.10.1976 - I R 79/74

    Juweliergeschäft - Goldschmiedegeschäft - Abschreibungen - Rechtfertigung des

    b) Nach den BFH-Urteilen vom 3. Oktober 1963 IV 214/61 U (BFHE 78, 14, BStBl III 1964, 7) und IV R 234/67, die beide zur Warenbewertung bei Juweliergeschäften ergangen sind, rechtfertigen eine lange Lagerdauer und damit sinkende Verkaufsmöglichkeiten eine Abschreibung nicht, solange die Waren zu den ursprünglichen Preisen angeboten und verkauft werden.

    Die Vorentscheidung weist allerdings insofern einen Widerspruch auf, als das FG im Grundsatz der Ansicht folgte (vgl. BFH-Urteile IV 214/61 U, IV R 234/67), daß eine Teilwertabschreibung nicht begehrt werden könne, wenn die ursprünglichen Preise nicht herabgesetzt wurden und es aus nicht näher bezeichneten Gründen gleichwohl Teilwertabschreibungen in bestimmtem Umfange für gerechtfertigt hielt.

  • BFH, 22.08.1968 - IV R 234/67

    Waren - Lange Lagerdauer - Sinkende Verkaufsmöglichkeiten - Abschreibung auf

    Entsteht zwischen dem Steuerpflichtigen und dem FA Streit über die Notwendigkeit einer Teilwertabschreibung, so muß der Kaufmann in der Regel in geeigneter Weise durch betriebliche Unterlagen die Angemessenheit der Abschläge nachweisen (Urteil des erkennenden Senats IV 214/61 U vom 3. Oktober 1963, BFH 78, 14, BStBl III 1964, 7).

    Der Senat hat im Urteil IV 214/61 U, das ein Juweliergeschäft betraf, ausgesprochen, bei der Würdigung längerer Lagerdauer als Grundlage einer Teilwertabschreibung sei zu beachten, daß man bei Waren, die nach längerer Lagerzeit noch zu Normalpreisen angeboten und ohne ins Gewicht fallende Preisabschläge veräußert würden, davon ausgehen könne, daß sie nicht minderwertig gewesen seien.

  • BFH, 05.06.1985 - I R 65/82

    Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens als Ansetzungsmaßstab

    Nach den BFH-Urteilen vom 3. Oktober 1963 IV 214/61 U (BFHE 78, 14, BStBl III 1964, 7) und in BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801 rechtfertigen allerdings eine lange Lagerdauer und die damit sinkenden Verkaufsmöglichkeiten regelmäßig keine Teilwertabschreibung, solange die Waren zu den ursprünglichen Preisen angeboten und verkauft werden.
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